Im Sommer ist das Grillen sicherlich eine der am häufigsten durchgeführten Freizeitbeschäftigungen. Wenn Sie einen eigenen Garten besitzen, stellt dies auch kein Problem dar.
Wohnen Sie hingegen in einer Mietwohnung und müssen daher auf dem Balkon grillen, gibt es einige Dinge zu beachten.
Wie ist die Rechtslage bei dem Grillen auf dem Balkon?
Rein rechtlich gibt es keine direkten Vorschriften, die das Grillen auf einem Balkon einschränken. Laut des Deutschen Mieterbundes existieren jedoch zwei Ausnahmen, die dem uneingeschränkten Grillen möglicherweise im Wege stehen könnten. Wenn in dem jeweiligen Mietvertrag geschrieben steht, dass es strikt verboten ist auf dem Balkon zu grillen, müssen Sie sich daran halten. Denn Sie haben diesen schließlich unterschrieben und damit allen Inhalten zugestimmt. Häufig werden solche Klauseln in sehr engen Wohngebieten von dem jeweiligen Vermieter in dem Vertrag vermerkt. Zudem kann auch in der Hausordnung eine Regelung für das Grillen auf einem Balkon vorhanden sein.
Den Grill umstellen oder eine Alternative nutzen
Beachten Sie auch, dass das Grillen verboten ist, wenn die anderen Bewohner des Hauses hierdurch stark gestört oder gar belästigt werden könnten. Zum Beispiel wenn der entstehende Rauch in die Nachbarwohnungen zieht. Wenn Sie einen Garten besitzen, könnten Sie in diesem Fall den Grill ganz einfach umstellen, da ja genug Platz vorhanden ist. Auf einem Balkon ist dies nicht so leicht möglich. Eine gute Alternative stellt hier Elektro- oder Gasgrills dar. Denn diese verursachen kaum Rauch und die Nachbarn können sich nicht beschweren.
Nehmen Sie Rücksicht und sprechen Sie sich ab
Auch wenn es rechtlich gesehen kaum Vorschriften gibt, Sie wollen doch sicherlich mit Ihren Nachbarn gut zurechtkommen und friedlich miteinander leben. Daher sollten Sie möglichst Rücksicht nehmen und darauf achten, dass es durch das Grillen keinen Ärger gibt. Die Anschaffung eines Grills, der weniger Rauchentwicklung aufweist, ist gerade in engen Wohngebieten sehr zu empfehlen. Wenn Sie jedoch nicht auf den besonderen Holzkohlegeschmack verzichten möchten, können Sie spezielle Grillschalen oder auch Alufolie verwenden, um die Rauchentwicklung zu reduzieren. So kann verhindert werden, dass das Fett in die Kohle gelangt und sich Qualm entwickelt.
Zudem können Sie sich ja mit Ihren Nachbarn absprechen und Bescheid geben, wann Sie gedenken zu grillen. So können diese für diese Zeit ihre Fenster geschlossen halten oder auch an der Grillparty teilnehmen. Letztere Variante ist sehr zu empfehlen, um für ein harmonisches Miteinander zu sorgen. Gerade dann, wenn Sie eine größere Feier planen, sollten Sie den Nachbarn schon im Vorfeld Bescheid geben. Hier hat das Landgericht Bonn eine Regelung getroffen, die besagt, dass man in den Monaten April bis September einmal im Monat grillen darf. Jedoch müssen die jeweiligen Mitbewohner mindestens 2 Tage zuvor darüber informiert werden.
Fazit
Sie sehen also, dass es durchaus möglich ist, auf dem Balkon zu grillen. Wenn Sie dies jedoch öfter machen wollen, oder Nachbarn haben, die sich dadurch schnell gestört fühlen, können Sie ganz einfach einen Elektro- oder Gasgrill verwenden. Dieser verursacht kaum bis gar keinen Rauch und stört daher auch niemanden.